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Frage im Sachsenquiz:
Was versteht man unter Motschekiebchen?
- A: Ein Bollerwagen.
- B: Teigwaren.
- C: Ein Marienkäfer.
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Tagfahrlicht beim Motorrad erlaubt
Der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern war seit Oktober 2009 erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings noch nicht. Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung [mehr..]
Ich nutze für meine Motorradtouren, seit einigen Jahren, die Daten vom OpenStreetMap Project.
Ich erstelle meine OSM Karten für mein Garmin GPSMap 276c selbst.
Diese OSM Karten können in MapSource und BaseCamp zur Motorrad-Tourenplanung genutzt werden.
Meine freien Karten für Garmin (OpenStreetMap)
Tagfahrlicht beim Motorrad erlaubt
Der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern war seit Oktober 2009 erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings noch nicht. Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen. Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“ Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren. (Stand: Juni 2013) Weitere Infos unter: www.bussgeldkatalog.de
Quelle: ADAC News vom: 2024-11-17 16:55:31