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Frage im Sachsenquiz:
Von wann stammt die erste verbürgliche Nachricht über den Weinbau an der Elbe?
- A: aus dem Jahre 1566
- B: aus dem Jahre 1734
- C: aus dem Jahre 1161
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Neuerungen der StVO April 2013
Die lange geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde nun in die Tat umgesetzt: Mit dem vollständigen Neuerlass der StVO trat am 1. April 2013 die sogenannte „Verordnung zur Neufassung der [mehr..]
Ich nutze für meine Motorradtouren, seit einigen Jahren, die Daten vom OpenStreetMap Project.
Ich erstelle meine OSM Karten für mein Garmin GPSMap 276c selbst.
Diese OSM Karten können in MapSource und BaseCamp zur Motorrad-Tourenplanung genutzt werden.
Meine freien Karten für Garmin (OpenStreetMap)
Das weltweit erste eCall System mit Diebstahlwarnung
dguard® erkennt einen Unfall automatisch und holt sofort Hilfe, wenn du sie brauchst. Nach dem Unfall wird eine Verbindung mit der Notrufleitstelle aufgebaut. Wenn du noch ansprechbar bist, kannst du den Mitarbeiter der Leitstelle gleich über deine Verletzungen informieren. Anderenfalls werden deine GPS Koordinaten an die Leitstelle übermittelt und geeignete Maßnahmen durchgeführt. Sollte dein Motorrad gestohlen werden, so alarmiert dich dguard® über deine App.
Quelle: dguard | your life, your bike vom: 2017-08-18 22:02:44
So beladen Sie Ihr Motorrad richtig
Wichtig: Maschine im Gleichgewicht halten Die richtige Gewichtsverteilung ist ein nicht zu unterschätzender Faktor für Fahrstabilität und Fahrsicherheit. Hier die wichtigsten Punkte für sicheren Fahrspaß mit Gepäck: So wenig wie möglich mitnehmen und unbedingt das zulässige Gesamtgewicht der Maschine (s. Zulassungsbescheinigung) beachten. Gabel- bzw. Federbeineinstellung der höheren Beladung anpassen. Reifenluftdruck (siehe Betriebsanleitung) erhöhen. Das ursprüngliche Gleichgewicht der unbeladenen Maschine möglichst wenig verändern. Das heißt, Gepäck nahe an den Schwerpunkt, Vorderrad nicht zu sehr entlasten, schwere Gegenstände (z. B. Werkzeug oder Fotoausrüstung) am besten unten im Tankrucksack verstauen. Grundsätzlich sollte der Tankrucksack bei der Beladung Vorrang vor Koffern haben. Nichts an Lenker oder Gabel befestigen. Dies macht die Maschine unhandlich und kann ganz schnell zu gefährlichem Lenkerflattern führen. Gepäckstücke so verstauen, dass Fahrer/in und Beifahrer/in in ihrer Bewegungsfreiheit nicht zu sehr eingeschränkt werden. Vor allem dürfen durch einen vollen Tankrucksack Lenkereinschlag und Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigt werden. Besonders prall bepackte Rucksäcke zwingen dem Träger häufig eine unbequeme Sitzhaltung auf, die zu schnellerer Ermüdung führt. Koffer und Topcase nicht überladen (Hersteller-Angaben beachten!). Beide Seitenkoffer möglichst gleich schwer beladen, schwere Sachen nach unten. Viele Hersteller geben nur geringe Zuladungen für ihre Koffer an, die aber beachtet werden sollten. Gleiches gilt für Angaben zur Höchstgeschwindigkeit mit Koffern. Gepäckstücke gut befestigen und sichern und darauf achten, dass nichts flattern kann. Der "Müllsack-Expreß" ist out!
Quelle: ADAC vom: 2017-07-19 21:42:08
Gehörschutz für Motorradfahrer
Fahrerinnen und Fahrer von Motorrädern und leistungsstarken Rollern sollten unterm Helm Gehörschutz tragen: Nicht nur der Verkehrslärm kann zu erheblichen akustischen Belastungen und Langzeitschäden führen. Mögliche Schädigungen des Gehörs Der Motor des eigenen Fahrzeuges und die Abrollgeräusche der Reifen erzeugen schon gehörigen Lärm: Vor allem zusammen mit dem Fahrtwind kann sich eine starke Geräuschkulisse ergeben. Neben der Beeinträchtigung der aktiven Sicherheit durch solch akustischen Stress und dadurch nachlassender Konzentrationsfähigkeit können Langzeitschäden entstehen. Zu starke Lärmbelastungen führen gerade bei Viel- und Langstreckenfahrern zu dauerhaften Schädigungen des Gehörs. Eine Untersuchung der niederländischen Motorradpolizei hat gar gezeigt, dass bei einem „normalen“ Motorradhelm schon 90 Sekunden bei Tempo 160 genügen können, um bleibende Schäden zu verursachen. Lärmmessung beim Helmtest Dennoch war bei diversen Helmtests des ADAC das Geräuschverhalten der getesteten Helme sehr unterschiedlich. Einem mittleren Schalldruckpegel von rund 84 dB(A) bei 100 km/h des leisesten Helms im Test standen schon 92 dB(A) beim zweiten und gar fast 95 dB(A) beim lautesten Helm entgegen. Übrigens: Schon drei dB (A) werden als Lärmverdopplung empfunden. Die individuelle Obergrenze des noch zu ertragenden Schalldruckpegels ist bei Menschen zwar unterschiedlich, hohe Schalldruck-Belastungen über längere Zeit führen aber unausweichlich zu akuten Gehörstörungen bis zu Schwerhörigkeit, Tinnitus oder sogar Taubheit. Langzeitstudien der TU Hannover mit Motorradfahrern haben dies längst eindrucksvoll bewiesen. Werte aus dem gewerblichen Lärmschutz machen das Problem deutlich. Zonen mit Schalldruckpegeln über 85 dB(A) gelten als Lärmbereiche, für Arbeiten muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Bei Pegeln über 90 dB(A) muss gar zwingend Gehörschutz getragen werden. 85 dB(A) gilt als Bezugsschalldruckpegel, nur bei dem darf acht Stunden gearbeitet werden. Mit steigender Lärmbelastung reduziert sich die Arbeitszeit. Nicht jeder Gehörschutz ist geeignet Wer also oft und vor allem lange Strecken unter die Räder nimmt, der sollte zu geeigneten Gehörschützern greifen, die den Hörpegel auf ein erträgliches Maß reduzieren. Da die Straßenverkehrsordnung (§ 23 StVO) alle Fahrzeuglenker zwingend verpflichtet, die Aufmerksamkeit für die (Verkehr-)Umwelt nicht zu beeinträchtigen, sind aber nicht alle Angebote in Sachen Gehörschutz für Zweiradpiloten geeignet. Schließlich müssen nicht nur Warnsignale wie ein Martinshorn wahrgenommen werden. Die beste Lösung sind spezielle, individuell angefertigte Otoplastiken (Oto = griechisch Ohr). Diese Lärmstopper sind aus Acryl, Silikon oder Nylon und werden vom Hörgeräteakustiker auf den persönlichen Gehörgang abgestimmt. Obwohl für solche „Ohrenschützer“ ab 50 Euro bezahlt werden müssen, haben sie mehr Vorteile als die starke Dämmung: Neben leichtem Handling und optimalem Tragekomfort halten sie in der Regel mehrere Jahre. Bei einigen Modellen (Preise zwischen 70 und 85 Euro) können sogar verschiedene Frequenzfilter genutzt werden, so dass sie beispielsweise auch für Motorrad-Sport, Holzsägen, Rockkonzerte oder Disko geeignet sind. Im Motorrad-Fachhandel werden auch waschbare Langzeit-Ohrenstöpsel mit Wechselfilter ab 20 Euro angeboten, die bei Stiftung Warentest die gute Note 2,1 erreichten. Dort erhältliche, fertig geformte elastische Ohrstöpsel für Motorradfahrer zum einmaligen oder mehrfachen Gebrauch (ab 3,50 Euro) oder vor dem Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel aus formbarem PU-Dehnschaumstoff (ab 5 Euro) sind günstiger, bieten aber bestenfalls ausreichenden Lärmschutz.
Quelle: ADAC vom: 2017-07-19 21:41:12
Leichte Kost für Motorradpiloten
Sommerzeit ist Reisezeit – auch und gerade für Motorradfahrer. Damit Reisen und Touren zum reinen Vergnügen werden, muss aber nicht nur die Länge der Fahrstrecken richtig gewählt werden: Auch Essen und Trinken unterwegs kann viel zum Wohlbefinden und zur Sicherheit beitragen. Wertvolle Tipps von Rennarzt Doc-Scholl Für Dr. Christoph Scholl, selbst leidenschaftlicher Motorradler und Begleiter vieler Motorradtrainings, gibt es ein fatales Phänomen: „Unabhängig vom Alter trinken Motorradpiloten zu wenig.“ Vor allem bei warmem Wetter, wenn zur allgemeinen Anstrengung auch noch Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kommt, muss die regelmäßige Flüssigkeitszufuhr gewährleistet sein. Dr. Scholl: „Wenn zu wenig getrunken wird, verdickt sich das Blut. Weil weniger Nährstoffe und Sauerstoff zum Gehirn gelangen, lässt schleichend die Aufnahmefähigkeit und die Konzentration nach." Regelmäßige Getränkeaufnahme ist extrem wichtig: „Pro Stunde sollten es fünf Milliliter Getränk pro Kilogramm Körpergewicht sein.“ Während eine 50 kg-Pilotin also einen viertel Liter benötigt, sollten es bei einem Fahrer mit 90 kg mindestens 0,45 Liter sein. Was auf Reisen und Touren getrunken werden soll, macht Dr. Scholl unmissverständlich klar: „Natürlich keinen Alkohol und nicht dauernd Kaffee, sondern Wasser, Apfelschorle und ungesüßten Früchtetee.“ Den als Frischespender angepriesenen isotonischen Getränken misst Dr.Christoph Scholl keinerlei bessere Wirkung bei: „Das ist eigentlich reine Beutelschneiderei.“ Er rät gänzlich ab von so genannten Energy-Drinks verschiedener Rezepturen: „Wer glaubt, damit seine Müdigkeit bekämpfen zu müssen, gefährdet sich und andere.“ Solche „Koffein-Bomben“ könnten in der Hitze gar zu richtigen Aussetzern führen. Neben regelmäßigem Trinken ist auch das Essen unterwegs für Motorradfahrer eine wichtige Angelegenheit. Besser öfter leichte Kost und keine riesigen Portionen. Ideal sind z.B. Müsli, Salate, Gemüse, Nudeln, Suppen und Obst. Die Schweinshaxe mit Knödel und Kraut sowie einem Bier können am Ziel den Tourentag krönen, unterwegs gegessen aber zu Problemen führen.
Quelle: ADAC vom: 2017-07-19 21:37:56
Winterreifen für Motorrad und Roller
Motorrad und Roller im Winter zu bewegen ist nicht nur eine mitunter riskante Angelegenheit: Neben Eis und Schnee kann aber auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) Zweirad-Piloten Probleme bringen, schließlich sind Reifen mit M+S Kennzeichnung für Einspurfahrzeuge immer noch dünn gesät bzw. werden für reine Straßenmaschinen keine tauglichen Winterreifen angeboten. Im Jahr 2006 wurde die StVO bekanntlich um den entscheidenden Passus ergänzt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.“ Laut Bundesverkehrsministerium gilt diese Verordnung auch für Motorräder und Roller. Seit dem 29. November 2010 gelten in Deutschland neue Regeln für den Einsatz von Winterreifen. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung wird eine seit Jahren geltende Bestimmung abgelöst, die für Rechtsunsicherheit sorgte. Kritikpunkte an der bisherigen Verordnung: Es war für den Einzelnen nicht erkennbar, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen verwendet werden müssen und welche Eigenschaften der Reifen besitzen muss, um als geeignet zu gelten. Hier haben wir die wichtigsten Aspekte für Motorrad- und Rollerfahrer zusammengefasst. Die Neuregelung Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die alle motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch alle Motorräder und Roller. Es besteht - wie bisher - keine generelle Winterreifenausrüstungspflicht; der Gesetzgeber hat sich explizit in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungsvorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum anknüpft. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine situative Winterreifenpflicht oder - anders ausgedrückt - ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Quelle: ADAC Winterreifen für Motorrad und Roller vom: 2014-04-06 19:37:28
Neues gelbes Standlicht bei EU-Modellen
Änderungen in der europäischen Gesetzgebung Bezüglich des Standlichts bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen Positionsleuchten (Standlicht) eingesetzt werden. Honda hat ab dem Modelljahr 2013 die gelben Positionsleuchten bereits bei einigen Modellen eingeführt: CBR500R, CBR600RR, F6B, NC700X, MSX125, NSS300A Forza, GL1800B. Weitere werden folgen. Gelbes Positionsleuchtensystem Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6 Alte Fassung: 6.6. Positionsleuchte vorn 6.6.1. Anzahl, eine oder zwei Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert: 6.6. Positionsleuchte vorn 6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe. Systemkonfiguration: Das System besteht aus den eigentlichen Fahrzeugteilen (Blinker, Scheinwerfer und Schlussleuchten). Neue zusätzliche Bauteile gibt es nicht. Geändert haben sich bei dieser neuen optionalen Positionsbeleuchtung nur die Schaltung, die internen Teile und die Funktionsweise. Die gelben Leuchten werden an der Stelle der gegenwärtigen Blinklichter angeordnet. Folglich wird die Positionierfunktion auch vom Blinksignalgeber ausgelöst. Die gegenwärtige weiße Positionsleuchte am Scheinwerfer wird dadurch abgeschafft. Beim hinteren Positioniersystem treten keinerlei Änderungen ein. Systembetrieb: Die Positionsleuchten verfügen über eine geringe Helligkeit. Wenn der Blinksignalgeber eingeschaltet ist, schaltet der vordere Signalgeber der gewählten Seite das helle Licht für das Blinklicht im Blinkbetrieb ein, wie dies bei Blinklichtern üblich ist. Wird der Blinksignalgeber wieder ausgeschaltet, bleibt nur die Positionsleuchte mit geringer Helligkeit eingeschaltet. Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt. (Stand: Juni 2013)
Quelle: ADAC News vom: 2014-04-06 19:32:37
Lichtpflicht für Motorräder in der Schweiz
Seit 1.1.2014 besteht für alle Kfz und Motorräder Lichtpflicht am Tage. Ausgenommen hiervon sind Mofas, E-Bikes, Fahrräder sowie Fahrzeuge, die vor 1970 zum Verkehr zugelassen wurden. Die Verwendung von Tagfahrleuchten anstelle des Abblendlichts tagsüber ist ausdrücklich zugelassen. Ein Verstoß gegen die Lichtpflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Schweizer Franken (ca. 33 Euro) geahndet. (Stand: April 2014)
Quelle: ADAC News vom: 2014-04-06 19:32:07
Tagfahrlicht beim Motorrad erlaubt
Der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern war seit Oktober 2009 erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings noch nicht. Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen. Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“ Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren. (Stand: Juni 2013)
Quelle: ADAC News vom: 2014-04-06 19:30:58
Die Punktereform ist beschlossen
Der Bundesrat hat der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Punktekartei zugestimmt. Damit steht einem Umbau des Registers, in dem aktuell über neun Millionen Bundesbürger eingetragen sind, nichts mehr im Weg. In den vergangenen Monaten war die jetzt verabschiedete Reform unter der Federführung des Bundesverkehrsministeriums und mit aktiver Unterstützung des ADAC erarbeitet worden. Damit ist das Punktsystem noch einfacher und für alle Verkehrsteilnehmer transparenter. Die neue Regelung tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Die Möglichkeit, auch weiterhin Punkte durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abzubauen, ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Wird noch nach altem Recht ein Aufbauseminar oder die verkehrspsychologische Schulung freiwillig absolviert, ist ein Rabatt von bis zu vier Punkten bei der Umstellung zu berücksichtigen. Kritisch zu sehen sind die geplanten Verteuerungen im nächsten Bußgeldkatalog. Nach Ansicht des ADAC darf die Punktereform nicht dazu genutzt werden, das allgemeine Bußgeldniveau anzuheben. Schon heute ist geplant, den Wegfall der Punkte für Vergehen ohne Verkehrssicherheitsrelevanz durch höhere Geldbußen auszugleichen. So verdoppelt sich beispielsweise die Strafe für das Einfahren in eine Umweltzone von 40 auf 80 Euro. Eine Anpassung sollte hier maßvoll und im richtigen Verhältnis zur Schwere des Vergehen stehen.
Quelle: Die Punktereform ist beschlossen vom: 2013-08-27 17:16:04
Neuerungen der StVO April 2013
Die lange geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde nun in die Tat umgesetzt: Mit dem vollständigen Neuerlass der StVO trat am 1. April 2013 die sogenannte „Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung“ in Kraft. Bestehende Rechtsunsicherheiten wurden damit endgültig beseitigt. Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung sieht unter anderem folgende Punkte vor: Für das Parken ohne Parkschein oder -scheibe gibt es künftig einen Strafzettel von mindestens 10 Euro. Auch die anderen Verfehlungen beim Parken werden jeweils 5 Euro teurer: Eine halbe Stunde überziehen liegt nun bei 15 Euro, zwei Stunden bei 20 und drei Stunden bei 25 Euro. Wer sein Auto auf einem Radweg abstellt, muss 20 Euro und ab einer Stunde sogar 30 Euro hinlegen. Beim Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen wurden bisher 15 Euro fällig – dieses Bußgeld wird auf 25 Euro heraufgesetzt. Lkw ab 3,5 Tonnen müssen 75 Euro zahlen. Das unvorsichtige Aufklappen der Autotür beim Aussteigen zieht oft Radfahrer in Mitleidenschaft. Diese Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kostet in Zukunft 20 statt 10 Euro. Ebenfalls verdoppelt hat sich das Bußgeld beim Fahren ohne Licht in der Dunkelheit – und dazu zählen auch Scheinwerfer, die zwar eingeschaltet, aber zu verdreckt oder schneeverkrustet sind. Hierfür werden 20 Euro fällig. Auch die Schilderwaldnovelle wird nun umgesetzt. Nachfolgende Schilder werden ersatzlos gestrichen, wobei zur Vermeidung einer sofortigen Umbeschilderung bereits aufgestellte Schilder noch 10 Jahre gelten sollen: Zeichen 150 und 153: „Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken" (mit Warnbarke) Zeichen 353: „Einbahnstraße" Zeichen 380 und 381: „Richtgeschwindigkeit (Ende)" Zeichen 388 und 389: „Ungenügend befestigter Seitenstreifen" Zeichen 435 und 436: „Innerörtliche Wegweiser" Zusatzzeichen 1052-38: "schlechter Fahrbahnrand" Allerdings kommen einige neue Verkehrsschilder hinzu: Zeichen 314.1 'Parkraumbewirtschaftung': Damit werden die Grenzen der Zonen gekennzeichnet, in denen nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Zeichen 314.2 'Ende Parkraumbewirtschaftung' Zusatzzeichen 'Inline-Skater zugelassen': Durch ein spezielles Zusatzzeichen zu § 31 Abs. 2 StVO werden Inline-Skater ausnahmsweise auf Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrbahnen zugelassen. Zeichen 357 'Durchlässige Sackgasse': Mit diesem Zeichen wird angezeigt, dass die Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger „durchlässig“ ist. Zeichen 467.2 'Ende Streckenempfehlung': Zum Umlenkungspfeil wird ein Zeichen 467.2 eingeführt, das das Ende der Streckenempfehlung kennzeichnet.
Quelle: ADAC Neuerungen der StVO April 2013 vom: 2013-04-25 09:47:41
Wo kann man sein Motorrad parken?
Wer sein Motorrad auf einem Gehweg abstellt, riskiert einen Strafzettel. Die platzsparende, schlanke Bauart eines Motorrades hilft also nur dann, wenn die zuständige Gemeinde bzw. deren Vollzugsbeauftragte ein Auge zudrücken. Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315, siehe Bild) oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Anderenfalls gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen, das in gleicher Weise auch für Motorräder angewendet werden kann. Es wird aber oft von der Polizei stillschweigend dann geduldet, wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Fahrradfahrer behindert. Sind spezielle Motorrad-Parkplätze in der Nähe vorhanden, wird dies in aller Regel nicht toleriert. Parkschein am Motorrad Es gibt auch hier grundsätzlich keine Ausnahme für Motorradfahrer, trotz der vorhandenen Anbringungsprobleme. Am einfachsten ist es daher, einen gültigen Parkschein mittels Klebeband an Scheinwerfer oder Verkleidung anzubringen. Falls vorhanden sollte man aber unbedingt den Kontrollabschnitt als Beweismittel aufbewahren. Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf PKW-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen „Platzsparbonus“, d.h. jedes innerhalb einer Parkscheinzone abgestellte Motorrad benötigt einen eigenen Parkschein. Parkscheibe am Motorrad Auch in einer Parkscheiben-Zone gibt es keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird in aller Regel nicht akzeptiert. Hier hilft letzten Endes nur eine geschickte Anbringung einer Parkscheibe (z.B. ein gelochtes Exemplar, das mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigt wird). Natürlich könnte man auch auf ein entsprechendes Verständnis bzw. Wohlwollen der Parkkontrolleure setzen, einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Benutzung von Parkhäusern Ein generelles Verbot im Sinne einer StVO-Regelung gibt es für Parkhäuser nicht. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit gesonderter Kennzeichnung an der Einfahrt das Parken von Motorrädern untersagen. Vom ADAC wird ein Gütesiegel für benutzerfreundliche Parkhäuser vergeben. Im Kriterienkatalog dieses Konzepts wird der Ausschluss von Motorradfahrern mittels Verbotsschild negativ bewertet. Dagegen sollten in einem benutzerfreundlichen Parkhaus motorradgeeignete Stellplätze ausgewiesen sein. Idealerweise sind in einem solchen Parkhaus auch entsprechende Schließfächer zugänglich, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen erleichtern. Übrigens: Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet. Abgesehen von den hohen Kosten als Dauerparker und der Diebstahlgefahr durch die öffentliche Zugänglichkeit stellen Parkhäuser im Winter für ein Motorrad (und für jedes Fahrzeug) noch einen anderen erheblichen Nachteil dar. Durch die üblicherweise starke Frequentierung in einem Parkaus und durch von PKW´s abschmelzenden Schneeresten transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen. Dazu kommen noch unkontrollierbare Temparaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern. Dies alles führt zu einer übermäßigen Rostentwicklung am Motorrad und kann erhebliche Standschäden verursachen. Wer über keinen geeigneten Stellplatz verfügt, sollte mit seinem Motorradhändler sprechen. Einige Firmen bieten für den Winter Abstellplätze an, teilweise sogar in Verbindung mit speziellen Pflegeprogrammen.
Quelle: ADAC Wo kann man sein Motorrad parken? vom: 2013-04-25 09:43:16
Airbagwesten können Leben retten
Schutzsysteme direkt am Körper des Motorradfahrers sind die beste Möglichkeit, schwerste und tödliche Verletzungen zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Der ADAC hatdas Crash-Verhalten zweier sogenannter Airbagwesten getestet. Der ADAC empfiehlt allen Motorradfahrern, Bekleidungen mit schnell wirksamen Airbagsystemen zu tragen, um so bei Kollisionsunfällen Lungenverletzungen zu vermeiden – nach Kopfverletzungen die zweithäufigste Todesursache bei Motorradunfällen. Die Hersteller der funkgesteuerten Schutzsysteme sollten daran arbeiten, die Elektronikkomponenten bereits bei der Fahrzeugherstellung zu integrieren.
Quelle: ADAC Airbagwesten können Leben retten vom: 2013-04-25 09:41:41
Neuer Bußgeldkatalog 1. Februar 2009
Alles wird teurer, auch die Strafen für Verkehrsverstöße. Der neue Bußgeldkatalog gilt ab dem 1. Februar - die Anhebung der Strafen gilt unter anderem für Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahren unter Alkohol und Drogen-Einfluss. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt diese Erhöhung der Geldbußen. "Wir haben die Pläne von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee von Anfang an unterstützt. Die Erhöhung leistet einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Insbesondere Raser, Drängler, alkoholisierte Fahrer und auch immer mehr Drogenkonsumenten verursachen oft schwere Unfälle", sagt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. Ein tieferer Griff ins Portemonnaie zeige durchaus Wirkung, wie Beispiele in anderen europäischen Staaten belegen würden. Dort sind die Geldbußen zum Teil noch sehr viel höher. Nach Mitteilung des DRV sind dies die wichtigsten Neuerungen: Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden wie bisher geahndet – darüber wird es teuer. Wer innerorts um 21 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 80 Euro statt bisher 50, außerhalb sind es 70 Euro. Während bei 31 km/h Überschreitung innerorts schon 160 Euro fällig sind, liegt die Strafe für um 61 km/h zu schnelles Fahren bei 440 Euro. Zu dichtes Auffahren ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird je nach gemessenem Abstand mit Bußgeldern zwischen 75 (bisher 40) Euro und 400 (250) Euro geahndet. Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig. Gefährliche Überholmanöver fordern bis zu 250 Euro und verdoppeln sich somit. Das Benutzen des Seitenstreifens, etwa um die nächste Abfahrt zu erreichen, wird mit 75 Euro berechnet. Wer eine rote Ampel missachtet, riskiert Geldbußen von 90 bis 360 Euro. Das Bußgeld richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot geschaltet war. „Gelb-Rot“ in Verbindung mit einer Gefährdung für andere wird mit 200 Euro Strafe geahndet. Wer am grünen Pfeil nicht anhält, riskiert 70 bis 150 Euro Geldbuße. Tief in die Tasche greift, wer eine geschlossene Bahnschranke umfährt: ab Februar sind es 700 Euro. Bei Alkohol und Drogen am Steuer verdoppelt sich in allen Fällen die bisherige Geldbuße auf bis zu 500 Euro beziehungsweise für Wiederholungstäter 1.000 Euro oder 1.500 Euro beim dritten Verstoß. Wer als Fahranfänger die Null-Promille-Regel missachtet, zahlt 250 Euro. Auch bei der Durchführung illegaler Kfz-Rennen erhöhen sich die Sätze erheblich: Wurde der Verstoß bisher mit 200 Euro für den Veranstalter und 150 Euro für jeden Teilnehmer geahndet, sind nach dem neuen Recht 500 beziehungsweise 200 Euro fällig.
Quelle: http://www.motorradonline.de vom: 2013-04-25 09:38:51
Test Motorrad-Touren-Reifen 2010
Test Motorrad-Reifen 2010 Reifen-Spezial 2010: Touren-, Sport und Hypersport-Reifen Aus der Back- in die Probierstube. MOTORRAD hat in einem weltweit einmaligen Reifentest die Liga der Tourenreifen aufgezogen. Mit sieben Suzuki Bandit geht es auf die 4500 Kilometer lange Teststrecke: Sieben Reifenpaare müssen zeigen, was sie in Sachen Grip, Nasshaftung und Verschleiß wirklich draufhaben.
Quelle: Reifen-Spezial 2010: Touren-, Sport und Hypersport-Reifen vom: 2010-08-24 08:25:26
MZ lebt!! Die Party dazu am 23.5.2009 bis 24.05.2009
MZ lebt! Vom 23. bis zum 24. Mai veranstalten die neuen Besitzer von MZ - Martin Wimmer, Dr. Martina Häger und Ralf Waldmann – in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister von Zschopau, Klaus Baumann, und der Unterstützung von Internet-Fan-Foren das Event "MZ-lebt". Mit der Ankunft der Teilnehmer ab 10 Uhr beginnt am Samstag die Veranstaltung. Ein Platz zum Zelten wird für 5 Euro auf einer Wiese im Werksgelände zur Verfügung stehen. Dieser muss vorab reserviert werden (www.mzlebt.de). Geplant ist ein offener Marktplatz auf Schloss Wildeck mit einer Ausstellung alter MZ-Modelle und Rennmaschinen, Auftritte und Ansprachen von Politikern des Freistaates Sachsen, des Bürgermeisters von Zschopau und den neuen Eigentümern von MZ. Shuttlebusse verkehren zwischen Schloss Wildeck und dem MZ-Werk.
Quelle: http://www.motorradonline.de/news/party-in-zschopau---mz-lebt.350544.htm vom: 2009-05-09 21:34:53
Motorradgruß
Motorradfahrer grüßen sich häufig unterwegs mit Handzeichen. Diese Geste ist Ende der 1950er Jahre entstanden, als man „unter sich“ war. In Ländern mit Linksverkehr erfolgt der Gruß üblicherweise durch Kopfnicken, da hier sonst die rechte Hand vom Gasgriff genommen werden müsste. In einigen Ländern, so zum Beispiel in Frankreich, ist es üblich, dass Überholende durch Ausstrecken oder Heben des rechten Beines grüßen.
Quelle: Quelle Wikipedia vom: 2008-07-08 19:52:27
Handschuhe
Warme, trockene und atmungsaktive Motorradhandschuhe an, die trotzdem nicht voluminös sind und ein gutes Griffgefühl vermitteln, können jetzt durch eine neue Verarbeitungstechnik von Gore-Tex hergestellt werden. Dabei werden die verschiedenen Schichten des Handschuhs aus robustem Außenmaterial, Isolationsschicht, feuchtigkeitsdurchlässiger Membran und Innenfutter durch ein spezielles Verfahren laminiert, so dass sie sich wie ein Stoff anfühlen. Normalerweise werden die verschiedenen Materialien nur an den Fingerspitzen zusammen genäht. Dadurch können sie verrutschen und es können sich störende Falten bilden. Die Gore-Tex X-Trafit genannte Technologie kommt in Handschuhen von zwölf Herstellern zum Einsatz, darunter BMW, Dianese, Held, Hein Gericke, IXS und Levior.
Quelle: www.sport1.de vom: 2008-06-19 18:47:09
Helmpflicht für Quads
Seit dem 1. Januar 2006 gilt für Fahrer und Mitfahrer von Quads, dass sie auf öffentlichen Straßen ausnahmslos einen Schutzhelm tragen müssen. Die vom Bundesrat verabschiedete entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Ordunung gilt seit 1. Januar 2006. Helmpflicht für mehrrädrige Fahrzeuge "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." Pro Unfallvermeidung Die deutschen Automobilverbände begrüßen die Umsetzung dieses Beschlusses, denn seit dem Start der Führerscheinklasse "S" am 1. Februar 2005 sind diese Fahrzeuge verstärkt im Straßenverkehr unterwegs. Appell des ADAC Bislang gab es unterschiedlichen Regeln für die Quadfahrer, die aus Sicht des ADAC nicht hinnehmbar waren. Der nachdringliche Appell des ADAC an den Gesetzgeber sorgte für eine rasche Umsetzung dieser Gesetzesänderung.
Quelle: www.wikipedia.org vom: 2008-06-13 16:38:01
Neukirchner auf WM-Kurs
Max Neukirchner entwickelt sich in der Superbike-WM immer mehr zum Titel-Aspiranten. Beim Großen Preis der USA in Salt Lake City fuhr der Suzuki-Pilot auf die Plätze vier und zwei und verbesserte sich mit 144 Punkten auf Rang drei der WM-Wertung. Beide Rennen, in denen Neukirchner jeweils kurzzeitig die Führung übernommen hatte, gewann der spanische Honda-Pilot Carlos Checa, der mit nun 166 Zählern Zweiter der WM-Wertung ist. Der mit 194 Punkten in Führung liegende Australier Troy Bayliss auf einer Ducati ging in beiden Rennen leer aus.
Quelle: www.sport1.de vom: 2008-06-12 21:58:49
Grand Prix 2006
Fans der Motorrad - Weltmeisterschaft können sich freuen. Der deutsche Motorrad Grand Prix wird auch nach 2006 auf dem Sachsenring ausgetragen.Die Entscheidung ist gefallen: Bis 2011 wird das Motorrad-Topevent auf der Traditionsrennstrecke in Sachsen stattfinden. Das gaben Serienveranstalter DORNA Sports S.L. und der ADAC kürzlich bekannt.Seit 1998 ist der Sachsenring einmal in Jahr Austragungsort der größten und beliebtesten Motorrad-Rennveranstaltung in Deutschland. Hunderttausende Fans strömen an den drei Tagen nach Sachsen und veranstalten ein riesiges Volksfest. Mit 204.061 verkauften Tickets erreichte der Sachsenring im Jahr 2003 sogar den höchsten Zuspruch aller WM-Läufe der Saison. 2005 wurde diese Zahl noch einmal überboten: 216.544 Fans pilgerten zur Rennstrecke bei Chemnitz. Jährlich werden durch die Besucher des Motorrad Grand Prix ca. 15 Millionen Euro umgesetzt - ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor.Um den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen der FIM zu entsprechen und die nichtpermanente Rennstrecke noch attraktiver zu machen,waren und sind immer wieder kostspielige Umbauten erforderlich. Derzeit entsteht ein neues Pressezentrum, das den Ansprüchen nationaler und internationaler Motorsportveranstaltungen gerecht werden soll. Im nächsten Jahr findet der große Preis von Deutschland am 15./16. Juli statt. Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen.
Quelle: www.sport1.de vom: 2008-06-12 15:16:58