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Frage im Sachsenquiz:
Was ist Drallewatsch?
- A: eine Leipziger Kneipenmeile
- B: ein sich ständig drehender Sachse
- C: eine kräftige Ohrfeige
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Die Punktereform ist beschlossen
Der Bundesrat hat der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Punktekartei zugestimmt. Damit steht einem Umbau des Registers, in dem aktuell über neun Millionen Bun [mehr..]
Ich nutze für meine Motorradtouren, seit einigen Jahren, die Daten vom OpenStreetMap Project.
Ich erstelle meine OSM Karten für mein Garmin GPSMap 276c selbst.
Diese OSM Karten können in MapSource und BaseCamp zur Motorrad-Tourenplanung genutzt werden.
Meine freien Karten für Garmin (OpenStreetMap)
FJR1300 Biker Sachsen Stammtisch
Unser nächster 'FJR1300 Sachsen' Stammtisch findet am 28-12-2023, ab 18:30 statt. Wir treffen uns an unterschiedlichen Locationen, informiert euch.
FJR1300 / FJR1300A / FJR1300AS
Tagfahrlicht beim Motorrad erlaubt
Der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern war seit Oktober 2009 erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings noch nicht. Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen. Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“ Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren. (Stand: Juni 2013)
Quelle: ADAC News vom: 2014-04-06 19:30:58